Steuern sparen mit Immobilieninvestitionen

Mit einer Immobilieninvestition lassen sich Steuern gleich doppelt optimieren: Zum einen mindern Abschreibungen auf Gebäude (AfA) sowie Finanzierungskosten, Instandhaltung und Verwaltung unmittelbar die steuerpflichtigen Mieteinnahmen. Zum anderen profitieren Anleger – insbesondere bei Neubau, energetisch hochwertigen Objekten oder Denkmalimmobilien – von speziellen Förderungen und erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten, wodurch sich die persönliche Steuerlast zusätzlich deutlich reduzieren kann.

Steuern sparen mit Immobilien:  
Neubauwohnungen & Denkmalimmobilien als Kapitalanlage


Immobilien sind eine der effektivsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen und gleichzeitig ein langfristiges Vermögen aufzubauen. Besonders Neubauwohnungen mit 5 % degressive Abschreibung (AfA) und Denkmalimmobilien und Sanierungsobjekte mit Denkmal- oder Sonder-AfA bieten Kapitalanlegern, ermöglichen steuerliche Vorteile.


Warum Immobilien steuerlich begünstigt sind:

Immobilien gelten als essenziell für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Um Investitionen in den Wohnungsbau und die Sanierung historischer Bauten zu fördern, hat der Gesetzgeber gezielte steuerliche Anreize geschaffen.

Für Kapitalanleger bedeutet dies:

  • Abschreibungen mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen: Durch die steuerliche Berücksichtigung der Abnutzung Ihrer Immobilie könnten Sie einen Teil Ihrer Investitionskosten über mehrere Jahre steuerlich geltend machen.


Steuervorteile  Neubauwohnungen
5 % degressive AfA

- § 7 Abs. 5a EStG


Die degressive Abschreibung für Neubauten ermöglicht es, in den ersten Jahren nach dem Kauf höhere Beträge steuerlich abzusetzen. Dies lohnt sich besonders für Kapitalanleger mit gutem bis hohem Einkünften, da sie dadurch kurzfristig erheblich Steuern sparen können.


Beispielrechnung:

  • Neubauwohnung - Herstellungskosten: 300.000 €
  • 5 % degressive-AfA  - z.B. für 10 Jahre:
  • Jahr 1: 15.000 € (5 % von 300.000 €)
  • Jahr 2: 14.250 € (5 % vom Restwert: 285.000 €)
  • Jahr 3: 13.537,50 € (5 % vom Restwert: 270.750 €)
  • ... etc. 
    Ab ca. 8 - 10 Jahren könnte der Wechsel zur lineare AfA lohnen, fragen Sie hierzu einen Steuerberater, dieser kann Ihnen hierzu fundierte und auf Ihre Situation entsprechend Angaben liefern und Sie beraten!


Steuervorteile ▪ Denkmalimmobilien
mit Denkmal-AfA
(Sanierungsanteil vom Kaufpreis - 100 % abschreibbar)
- § 7i/7h EStG

Bis zu 100 % der Sanierungskosten könnten über einen Zeitraum von 12 Jahren abgeschrieben werden:

  • In den ersten 8 Jahren jeweils 9 % p.a.
  • In den folgenden 4 Jahren jeweils 7 % p.a.

Beispielrechnung:

  • Kaufpreis der Denkmalimmobilie: 400.000 Euro
  • Sanierungsanteil: 200.000 € (50 %)
  • Abschreibung auf Sanierungskosten:
  • Jahr 1–8: 18.000 € p.a. (9 %)
  • Jahr 9–12: 14.000 € p.a. (7 %)

Innerhalb von 12 Jahren können die gesamten Sanierungskosten von 200.000 € abgeschrieben werden. Dies ergibt bei einem Steuersatz von 40 % eine Steuerersparnis von 80.000 €. Zusätzlich können die Gebäudekosten mit der linearen AfA (2 % p.a.) abgeschrieben werden.


Zusammenfassung:

Die steuerlichen Vorteile machen Immobilien zur attraktivsten Anlageklasse für Kapitalanleger. Während andere Investments wie Aktien oder Fonds nur begrenzt steuerlich begünstigt sind, profitieren Sie bei Immobilien von:

  • Regelmäßigen Einnahmen durch Miete
  • Langfristigem Vermögensaufbau durch Wertsteigerung
  • Einmaligen und laufenden Steuerersparnissen
  • Steigende Rendite durch Mietzinssteigerung
  • KfW-Förderungen

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+
NEUBAU:
QNG
(KfW40/KN40) & 5 % Sonder-AfA für 4 Jahre


QNG und Sonder-AfA nach § 7b EStG: Steuerliche Chancen für nachhaltigen Mietwohnungsneubau

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG bietet privaten Investoren erhebliche steuerliche Entlastungen bei QNG-zertifizierten Neubauwohnungen. Sie ermöglicht über vier Jahre eine zusätzliche lineare Abschreibung von 5% auf Basis einer festen Baukostenobergrenze – unabhängig vom Kaufpreis. Dieser Artikel erklärt fundiert die Regelung, die genaue Berechnung der Obergrenze und Voraussetzungen.


Was ist QNG?

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) bestätigt hohe Nachhaltigkeitsstandards (z. B. Effizienzhaus 40, DGNB), inklusive Energieeffizienz, CO₂-Bilanz und Lebenszykluskosten. Es ist Voraussetzung für die Sonder-AfA und sorgt für niedrige Betriebskosten sowie stabile Mieten – ideal für Langzeitinvestitionen.


Die Sonder-AfA nach § 7b EStG

§ 7b EStG erlaubt seit 2023 (bis 30.9.2029) eine zusätzliche 5% lineare Sonderabschreibung jährlich über 4 Jahre (kumulativ 20%) auf die förderfähigen Baukosten. Sie kommt zusätzlich zur regulären AfA (linear oder degressiv). Die Abschreibung startet anteilig ab Fertigstellung und mindert Vermietungseinkünfte direkt.

Voraussetzungen für Investoren

  • Mietwohnungsneubau mit Vermietungspflicht (keine Eigennutzung etc.).
  • Zeitraum: Bauantrag/Bauanzeige 1.1.2023–30.9.2029.
  • QNG-Zertifikat (EH 40 oder äquivalent), vorab geprüft.

Baukostenobergrenze: Genaue Berechnung

Wichtig: Nicht der Verkaufspreis  auch nicht ohne Grund/Boden-Anteil oder tatsächliche Herstellungskosten entscheiden, sondern ausschließlich die gesetzlich festgelegte Baukostenobergrenze für abschreibbare Bauteile z.B. KG 300 / KG 400 ohne Grund/Boden, Nebenanlagen. 

Aktuelle Grenzen (seit Wachstumschancengesetz 2024):

  • Obergrenze: 5.200 € pro m² Wohnfläche.
  • Bemessungsgrundlage für 5% AfA: 4.000 € pro m² Wohnfläche



📌 Hinweis zur Steuerberatung

Wir sind keine Steuerberater. Die genannten Angaben stellen allgemeine Informationen dar und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater, um Ihre persönliche Situation rechtssicher zu klären. Irrtum, Änderungen vorbehalten

Durchdachter Portfolioaufbau für maximale Steuer- und Vermögenseffekte.

Portfolioaufbau:

Warum strategischer Vermögensaufbau eine klare Struktur und Plan braucht ▶ Zeitlinie

Wir "bauen" durchdachte Immobilienportfolios für private Anleger, die Erträge sichern, steuerliche Vorteile und langfristigen Vermögensaufbau zielführend miteinander verbinden - geringster Zeit- und Verwaltungsaufwand durch Serviceleistungen für Kapitalanleger und ganzheitliche Betreuung der Immobilien.


Warum strategischer Vermögensaufbau eine klare Struktur und Plan braucht

Eine einzelne Immobilie ist eine Investition. Ein durchdachtes Portfolio ist eine langfristige Strategie.

Der"Plan", entscheidet maßgeblich darüber, ob aus einem Kapitaleinsatz planbarer, langfristiger Vermögensaufbau wird

– oder nur ein Objekt, in das man investiert.


Bei HIKV verstehen wir uns deshalb nicht als pure Immobilienvermittler. Wir bauen Portfolios für private Anleger: durchdacht, langfristig und nach einer klaren Struktur. Portfolios, die laufende Erträge sichern, steuerliche Vorteile gezielt nutzen und den langfristigen Vermögensaufbau zielführend miteinander verbinden – bei geringstem Zeit- und Verwaltungsaufwand für unsere Mandanten.


Vermögensaufbau ist Teamarbeit – mit minimalem Aufwand für Sie

Viele Kapitalanleger schrecken vor dem Gedanken zurück, sich neben Beruf, Familie und Alltag auch noch um Immobilien kümmern zu müssen. Genau hier setzen wir an.

Durch unsere Serviceleistungen für Kapitalanleger und die ganzheitliche Betreuung der Immobilien übernehmen wir die Komplexität, die ein wachsendes Portfolio mit sich bringt. Von der Auswahl der Objekte über Finanzierung und Vermietung bis hin zur laufenden Verwaltung und einem späteren Verkauf am Zweitmarkt begleiten wir Sie über den gesamten Investitionszyklus – vom Einstieg bis zum Exit.


Das Ergebnis: Sie profitieren von den Vorteilen eines strukturierten Immobilienportfolios, ohne selbst zum Vollzeit-Immobilienverwalter werden zu müssen.


Zeitlinien entscheiden: Ein Portfolio entsteht in Etappen

Ein gut konstruiertes Portfolio lebt davon, dass die einzelnen Bausteine zeitlich klug aufeinander abgestimmt sind. Verschiedene Immobilientypen entfalten ihre Wirkung zu unterschiedlichen Zeitpunkten – steuerlich, bei den Erträgen und beim Wertzuwachs. Wer diese Zeitlinien bewusst plant, kann Effekte staffeln, statt sie zu bündeln.


Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt eine mögliche Variante eines mehrstufigen Portfolioaufbaus:


1. Die Bestandswohnung – sofortige Effekte Den Einstieg bildet eine Bestandsimmobilie. Sie ist bereits fertiggestellt und vermietet und generiert daher sofortig Mieteinnahmen sowie zeitnahe steuerliche Effekte – ideal, um die Zeit bis zur Fertigstellung im Premiumsegment - Neubau- und Denkmalimmobilien - zu überbrücken.


2. Die Neubauwohnung (KfW55) – Fertigstellung 2026/2027 als zweiter Baustein folgt eine Neubauwohnung im energieeffizienten KfW55-Standard. Mit einer Fertigstellung in den Jahren 2026/2027 sind diese Objekte zeitnah verfügbar und entfalten ihre Wirkung daher schon in naher Zukunft. Ein besonderer Vorteil: Sie profitieren von der 5 % degressiven AfA und damit von einer beschleunigten Abschreibung in den ersten Jahren. Hinzu kommt, dass die Baukosten deutlich unter denen von QNG-Neubauten liegen – ein wirtschaftlich attraktiver Einstieg in den Neubaubereich. Eine Chance, die es zu nutzen gilt, solange diese Objekte noch verfügbar sind.


3. Die Neubauwohnung (QNG) – Fertigstellung 2027/2028 als dritter Baustein folgt eine Neubauwohnung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Mit einer Fertigstellung in den Jahren 2027/2028 setzt dieser Schritt auf zukunftsfähige, nachhaltige Bauqualität und attraktive Förder- sowie Abschreibungsmöglichkeiten - 5 % QNG Sonder-AfA für 4 Jahre – und verschiebt die ertrags- und steuerwirksamen Effekte gezielt in die kommenden Jahre.


4. Die Denkmalimmobilie – Fertigstellung 2029/2030 den vierten Baustein bildet eine Denkmalimmobilie mit Fertigstellung z.B. 2029 oder 2030. Denkmalobjekte bieten durch ihre besonderen steuerlichen Rahmenbedingungen erhebliches Optimierungspotenzial - 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre abschreibbar - und runden das Portfolio mit einer weiteren, zeitlich versetzten Komponente ab.


So entsteht aus drei unterschiedlichen Immobilientypen ein Portfolio, dessen Effekte über mehrere Jahre gestaffelt eintreten – statt sich auf einen einzigen Zeitpunkt zu konzentrieren. Genau das macht den Unterschied zwischen einem Einzelobjekt und einer durchdachten Strategie aus - der maximale Steuerhebel und Vermögensaufbau!

Dies ist ein Beispiel zur Veranschaulichung. Die konkrete Zusammenstellung eines Portfolios richtet sich immer nach Ihrer individuellen Situation und Ihren Zielen.

Strategische Immobilieninvestitionen für den planbaren Vermögensaufbau

HIKV begleitet Kapitalanleger seit über 16 Jahren bei der Auswahl hochwertiger Neubau- und Denkmalimmobilien in ausgewählten Wachstumsstandorten. Nicht jedes Projekt schafft es in unser Portfolio – sondern nur diejenigen, die uns hinsichtlich Standort, Qualität und Zukunftsperspektive überzeugen.


Wir analysieren Standorte, Marktpotenziale, Bauträgerqualität, Vermietbarkeit und steuerliche Rahmenbedingungen mit dem Anspruch, ausschließlich Projekte anzubieten, die überzeugen. Dabei betrachten wir jede Investition im Gesamtkontext von Vermögensaufbau, Altersvorsorge, Steueroptimierung und Standortentwicklung – unser Beratungsansatz geht deutlich über die klassische Immobilienvermittlung hinaus.


Zu unseren Mandanten zählen Angestellte, Selbstständige, Unternehmerinnen und Unternehmer, Profisportler sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Unabhängig von beruflichem Hintergrund oder Investitionsvolumen sind bei HIKV alle Anleger willkommen. Diskretion, Vertrauen und eine fundierte Beratung sind für uns selbstverständlich.


Wofür wir stehen

  • Über 16 Jahre Erfahrung im Immobilien- und Kapitalmarkt
  • Fokus auf ausgewählte Wachstumsregionen und nachhaltige Standortqualität
  • Zusammenarbeit mit renommierten und finanzstarken Bauträgern und Projektentwicklern
  • Transparenz

Wir möchten Kapitalanlegern Zugang zu Immobilieninvestitionen ermöglichen, die wirtschaftlich sinnvoll, steuerlich attraktiv und wertbeständig sind. Strukturiert aufgebaut, langfristig gedacht und ganzheitlich betreut.


HIKV  – Mehr als Immobilien.  Strategische Investitionen.


Holger H. Hohlfeld
Gründer & Geschäftsführer


Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Steuerliche Effekte und Förderungen hängen von Ihrer individuellen Situation und den jeweils geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ab.

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