FAQ ⋙ degressive AfA


❝Der beste Zeitpunkt, um in Immobilien zu investieren,
war vor 20 Jahren. Der zweitbeste Zeitpunkt ist jetzt❞ 

 
- Autor unbekannt



Degressive Abschreibung bei Neubauwohnungen als Kapitalanlage:


Wachstumschancengesetz: Verabschiedet am 22. März 2024 / In Kraft getreten am 01. April 2024

Förderzeitraum:

  • Baubeginn: 01.10.2023 - 30.09.2029
  • Kaufvertrag: 01.10.2023 - 30.09.2029 (Erwerb bis Ende des Fertigstellungsjahres)

Begünstigte Objekte:

  • Neubauwohnungen zur Kapitalanlage - keine Eigennutzer
  • Energetischer Effizienzhausstandard: ab KfW-55 Standard

Abschreibungsmodell:

  • Degressive AfA: 5% der Investitionskosten im ersten Jahr
  • 5% des Restwertes in den folgenden Jahren
  • Wechsel zur linearen AfA möglich

Vorteile:

  • Deutlich höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren / Senkung der Steuerbelastung
  • Anreiz für die Umsetzung von Neubauprojekten / Abbau von fehlenden Wohnungen

Berechnung der degressiven Abschreibung:

  • 1. Jahr: 5 % der Anschaffungskosten
  • 2. Jahr: 5 % vom Restwert des 1. Jahres
  • 3. Jahr: 5 % vom Restwert des 2. Jahres
  • ...
  • 6. Jahr: 5 % vom Restwert des 5. Jahres
  • .... ab dem 7. Jahr kann/könnte der Wechsel in die bekannte linearen Abschreibung steuerlich
    von Vorteil sein
    ...

Wachstumschancengesetz ab 01.04.2024:
DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG BEI NEUBAUWOHNUNGEN ZUR VERMIETUNG

Für Kapitalanleger, die eine Neubauwohnung zur Vermietung mit degressiver Abschreibung seit dem 1. April 2024 erwerben möchten, gibt es einige wichtige Informationen zu beachten, insbesondere in Bezug auf steuerliche Aspekte und finanzielle Berechnungen.


Degressive Abschreibung bei Neubauwohnungen:
Ein Leitfaden für Immobilieninvestoren


Die degressive Abschreibung ist ein steuerliches Konzept, das Immobilieninvestoren dabei unterstützt, die Kosten für den Erwerb und die Instandhaltung ihrer Immobilien über einen festgelegten Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Insbesondere bei Neubauwohnungen kann die degressive Abschreibung eine attraktive Möglichkeit sein, die Steuerlast zu reduzieren und die Rentabilität der Investition zu verbessern.


Was ist die degressive Abschreibung?

Die degressive Abschreibung ist eine Form der Abschreibung, bei der jedes Jahr ein fester Prozentsatz des Restwerts der Immobilie abgeschrieben wird. Anders als bei der linearen Abschreibung, bei der jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben wird, nimmt der Abschreibungsbetrag bei der degressiven Abschreibung im Laufe der Zeit ab. Dies bedeutet, dass in den frühen Jahren der Abschreibung größere Beträge steuerlich geltend gemacht werden können.


Wie funktioniert die degressive Abschreibung bei Neubauwohnungen?

Bei Neubauwohnungen beträgt die degressive Abschreibung in der Regel einen festgelegten Prozentsatz des Kaufpreises der Immobilie. Dieser Prozentsatz wird dann jedes Jahr auf den Restwert der Immobilie angewendet, wodurch sich der Abschreibungsbetrag im Laufe der Zeit verringert.


Warum ist die degressive Abschreibung vorteilhaft?

Die degressive Abschreibung bietet mehr steuerliche Vorteile in den ersten Jahren nach dem Kauf der Immobilie, da die Abschreibungsbeträge in den frühen Jahren höher sind. Dies kann die Liquidität verbessern und die Rendite der Investition steigern.

Worauf sollte man achten?

Es ist wichtig zu beachten, dass die degressive Abschreibung bestimmten gesetzlichen Regelungen und Einschränkungen (u.a. Energieeffizienzklassen) unterliegt.

Insgesamt kann die degressive Abschreibung eine attraktive Möglichkeit sein, die steuerliche Belastung bei der Investition in Neubauwohnungen deutlich zu reduzieren und die Rentabilität der Immobilie entsprechend zu verbessern.

Ein Beispiel:

Angenommen, Sie kaufen eine Neubauwohnung für 400.000 Euro und die degressive Abschreibung beträgt 5% pro Jahr. Im ersten Jahr können Sie 5% des Kaufpreises, also 20.000 Euro, abschreiben. Im zweiten Jahr beträgt die Abschreibung 5% des verbleibenden Restwerts nach der ersten Abschreibung, und so weiter.


  • Jahr 1:
  • Abschreibung: 5% von 400.000 Euro = 20.000 Euro
  • Restbuchwert am Ende des Jahres: 400.000 Euro - 20.000 Euro = 380.000 Euro
  • Jahr 2:
  • Abschreibung: 5% von 380.000 Euro = 19.000 Euro
  • Restbuchwert am Ende des Jahres: 380.000 Euro - 19.000 Euro = 361.000 Euro
  • Jahr 3:
  • Abschreibung: 5% von 361.000 Euro = 18.050 Euro
  • Restbuchwert am Ende des Jahres: 361.000 Euro - 18.050 Euro = 342.950 Euro
  • Jahr 4:
  • Abschreibung: 5% von 342.950 Euro = 17.147,50 Euro
  • Restbuchwert am Ende des Jahres: 342.950 Euro - 17.147,50 Euro = 325.802,50 Euro
  • Jahr 5:
  • Abschreibung: 5% von 325.802,50 Euro = 16.290,13 Euro
  • Restbuchwert am Ende des Jahres: 325.802,50 Euro - 16.290,13 Euro = 309.512,37 Euro
  • Jahr 6:
  • Abschreibung: 5% von 309.512,37 Euro = 15.475,62 Euro
  • Restbuchwert am Ende des Jahres: 309.512,37 Euro - 15.475,62 Euro = 294.036,75 Euro
  • etc.


Dies wäre die fortlaufende Berechnung der degressiven Abschreibung über einen Zeitraum von 6 Jahren, wobei jedes Jahr die Abschreibung auf den Restbuchwert des Vorjahres angewendet wird. Ein Wechsel in die lineare AfA ist möglich und der Zeitpunkt sollte mit dem Steuerberater abgeklärt werden.



Wichtig - Hinweis:

Die obigen Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Bitte lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten.

Link zum Bundesministerium

Die Inhalte des Bundesministerium sind mit der Beschreibung "5% für 6 Jahre", irreführend,  bezieht sich nur auf den Kaufzeitraum und die degressive AfA kann natürlich langer als 6 Jahre genutzt werden!



Fragen & Antworten

  • Wieviel Eigenkapital benötige ich für eine Immobilieninvestition in Neubauten?

    Für Neubauimmobilie ist es üblich, eine 80% - 100% Finanzierung zu nutzen, wobei das Eigenkapital lediglich für die Kaufnebenkosten benötigt würde.


    Das bedeutet, dass als Investor lediglich die Kaufnebenkosten als Eigenkapital eingebracht wird. Bei unseren Angeboten brauchen Sie demzufolge zwischen 9.700€ - 31.000€ für die Grunderwerbsteuer / Notargebühren / Grundbuchamt - bei uns zahlen Sie KEINE Maklerprovisionen. 

  • Was bedeutet die monatliche "Zuzahlung", "Aufwand" oder "Sparrate"?

    Die monatliche Sparrate bzw. anfänglicher Aufwand/ Zuzahlung bezieht sich darauf, dass nach Abzug der Einnahmen / Steuerersparnis und Ausgaben einer Immobilie der verbleibende Differenzbetrag übrig bleibt.


    Im Allgemeinen setzen sich die Kosten bei einer Immobilie als Kapitalanlage aus folgenden laufenden Ausgaben zusammen:


    ●  Immobiliendarlehen (Zinsen & Tilgung)


    ●  Kosten für die Hausverwaltung


    ggfs. für die Sondereigentumsverwaltung


    ●  Rücklagen für die Instandhaltung


    ● nicht umlegbare Nebenkosten


    Diese laufenden Ausgaben stehen den Einnahmen gegenüber:


     ● Mieteinnahmen


     ● steuerliche Effekte (AfA-Abschreibung, lineare Abschreibung usw.).


    Für Neubauwohnung beginnt eine mögliche  Zuzahlung ab ca. 300€ , abhängig der Wohnungsgröße, Kaufpreis, Lage/Standort, Mieteinnahmen etc.


    Die Sparrate reduziert sich durch die kontinuierliche Tilgung des Darlehens, Mieterhöhungen oder Mieterwechsel etc. 


  • Was ich kann ich als Investor/Vermieter steuerlich absetzen?

    Ab dem 01.04.2024 gilt für Neubauimmobilien zur Vermietung die entsprechende Kriterien erfüllen folgende degressive AfA:

    Ab dem 1. April 2024 gilt in Deutschland eine degressive Abschreibungsmethode für Neubauimmobilien, die von Kapitalanlegern erworben werden. Bei dieser Methode wird der Wert der Immobilie über die Jahre hinweg schneller abgeschrieben als bei der linearen Abschreibungsmethode. Kapitalanleger können in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge geltend machen, was zu einer schnelleren steuerlichen Entlastung führt. Die degressive Abschreibung bietet somit einen Anreiz für Investitionen in Immobilien und kann die Rendite für Kapitalanleger verbessern.


    Als Immobilien Kapitalanleger / Vermieter können Sie eine Vielzahl von Kosten steuerlich absetzen. Hier sind einige der wichtigsten Kategorien:


    Werbungskosten:


    ➭ Anschaffungskosten der Immobilie: 

    Diese können abgeschrieben (AfA: 3% ab Baujahr 2023) werden. 

    ➭ Kreditzinsen: Die Zinsen für Darlehen, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, können als Werbungskosten abgesetzt werden.

    ➭ Grundsteuer: Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer, die auf den Wert der Immobilie erhoben wird. Sie kann als Werbungskosten abgesetzt werden.

     ➭ Reparatur- und Instandhaltungskosten: Kosten für Reparaturen und Instandhaltung der Immobilie können als Werbungskosten abgesetzt werden.

    ➭ Hausnebenkosten: Hausnebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung und Müllabfuhr können als Werbungskosten abgesetzt werden.

    ➭ Verwaltergebühren: Wenn Sie einen Verwalter für die Immobilie beauftragt haben, können Sie die Verwaltergebühren als Werbungskosten absetzen.

    ➭ Leerstandskosten: Wenn die Immobilie zeitweise leer steht, können Sie die Leerstandskosten als Werbungskosten absetzen.


    Sonderausgaben:


    ➭ Abschreibungskosten für Gebäudeabschreibung: Die Abschreibungskosten für Gebäudeabschreibung können als Sonderausgaben abgesetzt werden.

    ➭ Handwerkerleistungen: Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit der Renovierung oder Sanierung der Immobilie erbracht wurden, können als Sonderausgaben abgesetzt werden.


    Weitere absetzbare Kosten:


    ➭ Reisekosten: Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie entstanden sind, können als Werbungskosten abgesetzt werden.

    ➭ Telefonkosten: Telefonkosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie entstanden sind, können als Werbungskosten abgesetzt werden.

    ➭ Porto: Portokosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie entstanden sind, können als Werbungskosten abgesetzt werden.


    Wichtig:


    ➭ Sie können nur Kosten absetzen, die tatsächlich entstanden sind und in Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie stehen.

    ➭ Sie müssen die Kosten durch Belege nachweisen können.

    ➭ Es gibt einige Ausnahmen und Einschränkungen bei der Absetzbarkeit von Kosten.


    Es ist daher wichtig, sich vor der Steuererklärung von einem Steuerberater beraten zu lassen.

  • Welchen Zeit- u. Verwaltungsaufwand habe ich als Vermieter?

    Grundsätzlich bieten wir sogenannte Konzeptimmobilien an, was für unsere Kunden bedeutet, dass der eigene Zeitaufwand und Verwaltungsaufwand minimal ist.


    Unsere Immobilien umfassen obligatorische Hausverwaltung sowie optionale Sondereigentumsverwaltung und weitere Dienstleistungen wie den Nachvermietungsservice, Erstvermietungsgarantien, optionale Mietpools und mehr.


    Dadurch wird sich nach dem Kauf um Ihre Immobilie und Ihre Mieterinnen oder Mieter gekümmert.

  • Wann ist der Kaufpreis bei einer Neubauwohnung fällig?

    Ein entscheidendes Merkmal beim Erwerb von Neubauimmobilien ist, dass die Zahlung des Kaufpreises in Teilbeträgen erfolgt, die jeweils nach Abschluss bestimmter Bauphasen fällig werden. 


    Dies geschieht gemäß eines gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungsplans gemäß der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung). Dadurch sind Sie als Käufer abgesichert, da Sie nur für das bezahlen, was bereits geleistet wurde.


  • Wie kann ich mich gegen Mietausfall absichern?

    Durch die Auswahl des richtigen Standorte ergibt sich grundsätzlich eine hohe Nachfrage an Wohnraum. Die Auswahl des Mieters durch die Mietverwaltung reduziert Risiken eines Mietausfalls. Optional ist der Eintritt in den Mietpool eine zusätzliche Absicherung.


    Bei vermieteten Bestandswohnungen ist eine entsprechende Versicherung eine Option.


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